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Unsere Satzung:


Freie Wählergemeinschaft Büsum e.V.

(FWB)

S a t z u n g

der FWB


§ 1  Name,  Zweck,  Sitz


1.Die Freie Wählergemeinschaft Büsum e.V. ist eine Wählergruppe im Sinne des § 18 Abs.1 Nr.2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom 31.5.1985. Sie hat den Zweck, nach Maßgabe ihres Programms das Wohl der Gemeinde Büsum und die Mitarbeit der Bürger in der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern.


2.Die Freie Wählergemeinschaft Büsum e.V. hat ihren Sitz in Büsum.


§ 2 Mitgliedschaft

1.Mitglied der Freien Wählergemeinschaft Büsum e.V. kann jeder wahlberechtigte Bürger der Gemeinde Büsum und der zum Amt und Kirchspiel Büsum gehörenden Gemeinden werden, der ihr Programm anerkennt und ihre Ziele zu unterstützen bereit ist. Die Mitgliedschaft wird durch die Teilnahme an der Gründungsversammlung und Eintragung in eine Mitgliederliste, später auf Antrag durch Beschluss des Vorstandes erworben. Mitglieder der Freien Wählergemeinschaft Büsum e.V. dürfen keine eingeschriebenen Mitglieder einer politischen Partei sein. Ein Mitgliedsbeitrag wird erhoben.


2.Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftlich erklärten Austritt zum Vierteljahresende , bei andauerndem Zahlungsverzug der Mitgliedsbeiträge zum Ende des säumigen Beitragsjahresoder durch Ausschluss.

Der Ausschluss wird auf Antrag des Vorsitzenden durch die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung beschlossen.

Die Einleitung des Ausschlussverfahrens ist dem Betroffenen unter Angabe der einzelnen Tatsachen, auf die der Antrag gestützt wird, mitzuteilen. Alle Mitteilungen und Erklärungen des Vereins ergehen gegenüber dem Mitglied an die Anschrift, die es dem Verein gegenüber zuletzt angegeben hat. Mit der Bekanntgabe der Einleitung des Ausschlussverfahrens an den Betroffenen ruhen dessen Funktionen in der Gemeinschaft. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich innerhalb von einem Monat zu erklären.

Dem Betroffenen wird auf seinen Wunsch die Möglichkeit gewährt, sich vor dem entscheidenden Gremium mündlich zu äußern.


§ 3 Mitgliederversammlung

1.Oberstes Organ der Freien Wählergemeinschaft Büsum e.V. ist die Mitgliederversammlung. Sie muss vom Vorstand mindestens jährlich einmal einberufen werden.

Sie ist von ihm ferner einzuberufen, wenn 1/10 der Mitglieder dies schriftlich verlangt.


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2.Die Mitgliederversammlung wählt

a) die Mitglieder des Vorstandes auf die Dauer von zwei Jahren,

b) die Kandidaten für eine Gemeindewahl.


Sie beschließt über

a) Satzungsänderungen,

b. das Programm, sowie grundsätzliche Angelegenheiten der Kommunalpolitik,

c) den Jahresbericht und die Entlastung des Vorstandes in der jährlichen Haupt- Mitgliederversammlung,

d) Anträge, die von Mitgliedern gestellt werden.


3.Zur Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder mindestens eine Woche vorher schriftlich einzuladen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungs- gemäßer Einladung mindestens 1/4, bei Satzungsänderungen 1/3 der Mit-glieder erschienen ist. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, findet innerhalb einer Woche eine neue Mitgliederversammlung statt, die beschlussfähig ist, wenn mindestens 7 Mitglieder erschienen sind.


4.Wahlen sind geheim durchzuführen. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder erhält. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, bei dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.


5.Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst. Beschlüssen über Satzungsänderungen müssen 2/3 der erschienenen Mitglieder zustimmen.


6.Über den Verlauf der Mitgliederversammlung, insbesondere über die von ihr gefassten Beschlüsse und die von ihr durchgeführten Wahlen ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.


§ 4 Vorstand


1.Der Vorstand besteht aus:

dem 1. Vorsitzenden,

dem 1. stellv. Vorsitzenden,

dem 2. stellt. Vorsitzenden,

dem Kassenwart,

dem Schriftführer

und 6 Beisitzern.


2.Der Vorstand führt die Geschäfte der Freien Wählergemeinschaft Büsum e.V.. Der Vorsitzende vertritt die Freie Wählergemeinschaft Büsum e.V. gerichtlich und außergerichtlich gem. § 26 BGB.


3.Zur Beratung und Beschlussfassung über kommunalpolitische Angelegenheiten kann der Vorstand um die ihm nicht angehörenden Gemeindevertreter der Freien Wählergemeinschaft Büsum e.V. erweitert werden


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§ 5 Auflösung


1.Die Auflösung der Freien Wählergemeinschaft Büsum e.V. bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der eingeschriebenen Mitglieder.


2.Ist die Versammlung nicht entsprechend besucht, muss entsprechend der Ladungsfrist die Mitgliederversammlung erneut mit gleicher Tagesordnung einberufen werden und dann mit einfacher Mehrheit die Auflösung beschließen.


3.Der Antrag auf Auflösung und die zweite Einberufung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden muss aus der Einladung erkennbar sein.


§ 6 Verwendung von Mitteln


1.Vorhandene Mittel dürfen nur für gemeinnützige Zwecke gem. § 1 dieser Satzung verwendet werden.


2.Ein bei Auflösung vorhandener Überschuss ist den örtlichen karitativen Verbänden zur Verwendung zu übergeben.






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Mitgliederantrag

Unseren Mitgliederantrag bitte

ausfüllen und unterschreiben


via e-Mail an: info@buesum-fwb.de

oder

via Post an:

Heike Holm

Helmsand 1

25761 Büsum


an uns zurücksenden.


Wir freuen uns auf Sie!